Das neue Haustiergesetz sagt nichts über die Haltung von Tieren in Mietwohnungen aus. Das Verbot ist im Mietvertrag geregelt.
2. Februar 2022,
Nach der jüngsten Änderung des rechtlichen Status von Haustieren in Spanien (Gesetz 17/2021, vom 15. Dezember), in dem sie nun als „Lebewesen mit Empfindungsvermögen“ und nicht wie bisher als bloße Gegenstände betrachtet werden, sind viele Zweifel in Bezug auf die Auswirkungen dieser Reform auf Leasingverträge aufgekommen. Die Rechtsanwältin Helena Pascual von Versus Estudio Jurídico und Autorin des Blogs Entre Códigos y Leyes erläutert die neue Situation.
Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass das Städtische Mietgesetz (LAU) nichts über Haustiere oder die Möglichkeit des Verbots der Tierhaltung im Mietvertrag festlegt, sondern vorsieht, dass die Verträge „durch die Vereinbarungen, Klauseln und Bedingungen geregelt werden, die durch den Willen der Parteien bestimmt sind“.
In letzter Zeit wurden einige Stimmen laut, die behaupteten, dass da Haustiere nach dem neuen Heimtiergesetz als Mitglieder der Familieneinheit gelten, das Verbot von Haustieren nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden kann. Es ist zwar richtig, dass die Reform vorsieht, das Sorgerecht im Falle einer Scheidung zu regeln, aber wenn man sich den Wortlaut der Verordnung ansieht, werden Haustiere in keinem Fall als Teil der „Familieneinheit“ definiert, sondern, wie gesagt, als „fühlende Wesen“ bezeichnet.
Dieses neue Gesetz definiert Haustiere zwar nicht als Teil der „Familieneinheit“, aber der Vorentwurf des Gesetzes zum Schutz und zu den Rechten von Tieren verweist auf die Verpflichtung der Eigentümer oder der für Haustiere verantwortlichen Personen, sie „in die Familieneinheit zu integrieren“ Allerdings handelt es sich bei diesem Vorentwurf nur um einen Entwurf, der noch geändert werden kann, und es ist nicht bekannt, ob er sich auf Mietverträge auswirken wird.
Das neue Heimtiergesetz ändert nicht das Gesetz über städtische Mietverträge.
Was die Reform des Tierrechts im Gesetz 17/2021 vom 15. Dezember betrifft, so ändert es nur das Zivilgesetzbuch, das Zivilverfahrensgesetz und das Hypothekengesetz. Das Gesetz ändert nicht das Stadtmietgesetz, und daher wird nichts über die Situation von Haustieren in einer gemieteten Wohnung gesagt.
In diesem Sinne müssen wir die Bestimmungen der Parteien berücksichtigen, wie sie im Stadtmietgesetz festgelegt sind, und daher könnte dieses Verbot im Mietvertrag festgelegt werden, und es wäre vollkommen legal. Wie im LAU festgelegt, kann der Vermieter die Haltung eines Haustiers in der Wohnung vertraglich untersagen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Das neue Heimtiergesetz ändert daran nichts.
Was ist, wenn der Mietvertrag die Haltung eines Heimtieres in der Wohnung nicht verbietet?
Wenn der Mietvertrag kein diesbezügliches Verbot vorsieht, kann der Vermieter dem Mieter die Haltung von Heimtieren in der Wohnung nicht untersagen, solange diese keine Probleme des Zusammenlebens oder Schäden an der Wohnung verursachen.