Der Abgeordnetenkongress – Spanisches Parlament

 

Der Abgeordnetenkongress
Der Kongress, die wichtigere der beiden Kammern, besteht aus dreihundert bis vierhundert Abgeordneten (obwohl das Wahlgesetz dreihundertfünfzig Sitze festgelegt hat), die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden (Artikel 68 CE). Jede Provinz stellt einen Wahlkreis dar. Die Anzahl der Abgeordneten steht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Die Sitze werden an die politischen Fraktionen im Verhältnis zu den in den geschlossenen Listen enthaltenen Wählerstimmen verteilt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältniswahlsystem, das durch die Formel D\’Hondt korrigiert wurde.

Die Verfassung schreibt vor, dass niemand gleichzeitig Mitglied beider Kammern sein kann, bzw. Mitglied in einer Versammlung einer Autonomen Gemeinschaft und Abgeordneter im Kongress.

Die Mitglieder der Cortes Generales sind an kein Mandant gebunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abgeordneten sich nicht freiwillig zu Fraktionen zusammenschliessen und sich einer internen Disziplin unterwerfen können.

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