Die Grundrechte
Die spanische Verfassung von 1978 (CE) wurde ausführlich und detailliert formuliert. Sie verkündet Spanien als parlamentarische Monarchie und garantiert die Gleichheit ihrer Bürger vor dem Gesetz zusammen mit einem umfangreichen Katalog an Grundfreiheiten. Sie gewährleistet das Recht auf Autonomie ihrer Regionen und betont die Unteilbarkeit der spanischen Nation (Art.2 CE).
Die Verfassung wurde am 6. Dezember 1978 einer Volksabstimmung unterzogen und mit 87,8 Prozent der Wählerstimmen angenommen; die Wahlbeteiligung betrug 67,7 Prozent. Die Verfassung grenzt die Funktion der politischen Parteien ein, indem sie von ihnen eine demokratische Struktur und Arbeitsweise verlangt.
Wahlberechtigt sind alle, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.