Die Legislative
Die Verfassung von 1978 bedeutete einen weiteren Schritt in der langjährigen parlamentarischen Tradition Spaniens, die bis auf das Jahr 1834 zurückverfolgt werden kann. Sie führt ein Zweikammersystem ein, die Cortes Generales, die aus dem Kongress und dem Senat bestehen. Gemäss Artikel 66 üben sie die gesetzgebende Gewalt des Staates aus, bewilligen den Staatshaushalt, kontrollieren die Tätigkeit der Regierung und üben alle weiteren Kompetenzen aus, die ihnen die Verfassung zuweist.
Jede Kammer der Cortes Generales tritt jährlich zu zwei ordentlichen Sitzungsperioden zusammen: von September bis Dezember und von Februar bis Juni. Auf Antrag der Regierung, des Ständigen Ausschusses oder der absoluten Mehrheit einer der Kammern, können sie auch zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.