Familiennamen in Deutschland und Spanien

 

Ganz allgemein wird zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen unterschieden. Beide Namen zusammen sollen dazu dienen, dass einzelne Personen genau unterschieden werden können und dennoch klar wird zu wem bzw. zu welcher Familie eine Person gehört.

Ganz allgemein:

Untersuchungen von verschiedenen Universitäten haben gezeigt, dass der Familienname durchaus auch Einfluss auf den beruflichen Erfolg von Menschen hat. Aber am wichtigsten ist, dass Familiennamen Familienzugehörigkeit ausdrücken. In Deutschland gibt es zudem den Mädchennamen, der ausdrückt zu welcher Familie eine Frau vor ihrer Eheschließung gehört hat. Heute ist es möglich wie im Spanischen Doppelnamen zu benutzen.

Familiennamen in Deutschland

Familiennamen im heutigen Sinne gibt es erst seit dem 9. Jahrhundert, sie wurden zunächst in Italien benutzt und verbreiteten sich danach in ganz Europa. Bis im 15. Jahrhundert fast alle Familiennamen trugen. Familiennamen waren aber noch veränderbar, zum Beispiel bei Wegzug oder Berufswechsel, aber in Bezug auf das Erbrecht wurden Namen immer wichtiger und damit auch statischer. Familiennamen haben sich in Deutschland seit dem 12. Jahrhundert etabliert, 1875 wurden im Deutschen Reich Standesämter eingeführt, in denen die Namen festgeschrieben wurden und werden.

Nach wie vor erinnern viele deutsche Familiennamen an Berfufs- oder Amtsbezeichnung oder auch der Funktion in der Familie. Daneben gibt es Ableitungen aus dem Vornamen des Vaters oder auch der Mutter. Außerdem gibt es Eigenschaftsnamen oder Namen, die an den Herkunftsort, die Wohnstätte oder das Land.

Familiennamen in Spanien

In Spanien, wie auch in den meisten Ländern Hispanoamerikas haben sie 2 Namensteile. So setzt sich der Familienname von Kindern wie folg zusammen: Der erste Teil des Familiennamens ist der erste Teil des Vaters, der 2. Teil ist der erste Teil des Familiennamens der Mutter. In anderen Worten, die Namen werden patrilinär weitergegeben, weil der Name der Mutter mit dem Kind endet, weil er nicht weiter an die Enkel gegeben werden kann. Das ist seit 1999 nicht mehr zwingend der Fall, aber trotzdem häufig. Ehegatten behalten bei der Eheschließung in Spanien ihre Geburtsnamen. Beide Namen werden aber nicht immer benutzt, sondern hauptsächlich in formellen Angelegenheiten.

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