In Deutschland gibt es immer wieder herrenlose Grundstücke und verlassene Häuser, die potenzielle Investitionsmöglichkeiten bieten. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Aspekte ein, die bei der Suche, Aneignung und Besteuerung solcher Flächen zu beachten sind.
Wie finde ich herrenlose Flächen?
Herrenlose Flächen sind Grundstücke, die keinem Eigentümer zugeordnet sind und in der Regel aus unterschiedlichen Gründen verlassen wurden. Um solche Flächen zu finden, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Recherche im Internet: Nutzen Sie Suchmaschinen und spezielle Immobilienportale oder Auktionsplattformen zur Suche nach herrenlosen Grundstücken.
- Kontaktieren Sie lokale Behörden: Einige Gemeinden haben Listen von herrenlosen Grundstücken, die sie gerne teilen. Fragen Sie bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder dem Katasteramt nach.
- Netzwerken: Sprechen Sie mit Immobilienmaklern, Anwälten oder Bauunternehmern, die möglicherweise Informationen über herrenlose Grundstücke haben.
2. Wie wird man Eigentüentümer eines herrenlosen Grundstücks?
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Um Eigentümer eines herrenlosen Grundstücks zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können:
- Erwerb durch Versteigerung: In einigen Fällen werden herrenlose Grundstücke durch Zwangsversteigerungen verkauft. Informieren Sie sich über anstehende Versteigerungen und nehmen Sie daran teil, um ein herrenloses Grundstück zu erwerben.
- Antrag auf Ersitzung: Eine seltene, aber mögliche Methode ist die Ersitzung. Nach § 927 BGB können Sie Eigentümer eines herrenlosen Grundstücks werden, wenn Sie es 30 Jahre lang ungestört besitzen. Dies erfordert jedoch, dass das Grundstück tatsächlich herrenlos ist und keine Ansprüche von Dritten bestehen. Zudem müssen Sie den Besitz in gutem Glauben erwerben und die Sache als Ihr Eigentum behandeln. Die Ersitzung ist komplex und erfordert in der Regel die Unterstützung eines Rechtsanwalts.
- Verhandlung mit dem derzeitigen Eigentümer: Wenn das Grundstück zwar verlassen, aber nicht herrenlos ist, können Sie versuchen, den derzeitigen Eigentümer ausfindig zu machen und Verhandlungen über einen Kauf einzuleiten.
Schritt | Vorgehensweise | Anlaufstellen |
---|---|---|
Suche nach herrenlosen Flächen | 1. Recherche im Internet
2. Kontaktieren Sie lokale Behörden 3. Netzwerken |
Immobilienportale Auktionsplattformen Gemeindeverwaltung, Katasteramt, Immobilienmakler, Anwälte, Bauunternehmer |
Aneignung eines herrenlosen Grundstücks | 1. Erwerb durch Versteigerung
2. Antrag auf Ersitzung 3. Verhandlung mit dem derzeitigen Eigentümer |
Zwangsversteigerungen Rechtsanwalt |
Grundsteuer bei herrenlosen Grundstücken | Zuständige Gemeinde übernimmt Grundsteuer, bis ein neuer Eigentümer gefunden ist | Gemeindeverwaltung |
Ermittlung des Eigentümers eines verlassenen Hauses | 1. Einsichtnahme ins Grundbuch
2. Anfrage beim Katasteramt 3. Nachforschungen in der Nachbarschaft |
Grundbuchamt, Katasteramt, Nachbarn |
3. Wer zahlt Grundsteuer bei herrenlosen Grundstücken?
In Deutschland ist die Grundsteuer eine laufende Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Bei herrenlosen Grundstücken ist die Frage der Grundsteuerzahlung jedoch nicht immer eindeutig.
Im Allgemeinen gilt, dass der Eigentümer eines Grundstücks für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich ist. Da herrenlose Grundstücke jedoch keinen Eigentümer haben, ist die Situation hier komplexer. In der Regel wird die Grundsteuer in solchen Fällen von der zuständigen Gemeinde übernommen, bis ein neuer Eigentümer gefunden ist. Sobald Sie Eigentümer des Grundstücks geworden sind, sind Sie für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich.
4. Wem gehören verlassene Häuser?
Verlassene Häuser können in Privatbesitz, im Besitz von Unternehmen oder im Besitz der öffentlichen Hand sein. Um herauszufinden, wem ein verlassenes Haus gehört, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Einsichtnahme ins Grundbuch: Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet sind. Sie können einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt anfordern, um Informationen über den Eigentümer eines verlassenen Hauses zu erhalten.
- Anfrage beim Katasteramt: Das Katasteramt führt Informationen über Grundstücke und Gebäude, einschließlich deren Eigentümer. Sie können sich an das zuständige Katasteramt wenden, um Informationen über den Eigentümer eines verlassenen Hauses zu erhalten.
- Nachforschungen in der Nachbarschaft: Oftmals haben Nachbarn oder Anwohner Informationen über den Eigentümer oder die Hintergründe eines verlassenen Hauses. Es kann hilfreich sein, mit Menschen in der Umgebung zu sprechen und Informationen aus erster Hand zu sammeln.
Sobald Sie den Eigentümer ausfindig gemacht haben, können Sie Kontakt aufnehmen und mögliche Verhandlungen über den Kauf des verlassenen Hauses einleiten. Beachten Sie jedoch, dass der Prozess komplex sein kann und möglicherweise rechtliche Unterstützung erforderlich ist.
Zusammenfassung
Die Suche nach herrenlosen Flächen und verlassenen Häusern kann eine interessante Investitionsmöglichkeit darstellen. Durch die Nutzung von Online-Ressourcen, der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und dem Netzwerken mit Fachleuten können Sie potenzielle Grundstücke finden. Beachten Sie jedoch, dass die Aneignung und Besteuerung solcher Flächen rechtliche Komplexitäten mit sich bringen kann, und ziehen Sie in Betracht, bei Bedarf die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
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