Kryptowährungen und die Herausforderungen der Regulierung

 

Mit neuen Technologien und Innovationen stellen sich Herausforderungen ein: Diese beziehen sich auf ganz verschiedene Aspekte, angefangen mit den notwendigen Sicherheitsstandards für alle involvierten Parteien, bis hin zu regulatorischen Maßnahmen, die selbstverständlich auch die steuerliche Behandlung betreffen. Unterschiede gibt es dahingehend auch innerhalb der EU – wie sich im Vergleich zwischen Deutschland und Spanien zeigt.

Dezentralität schafft Herausforderungen bei der Regulierung

Bekanntlich ist die Dezentralität von Kryptowährungen eines ihrer charakteristischen Merkmale. Durch ebene jene dezentrale Veranlagung entstehen aus Sicht des Gesetzgebers eine Reihe von Herausforderungen. Gesetzgebungen und Vorgaben können sich bei Kryptowährungen nicht an ein bestimmtes Unternehmen richten, da weder Bitcoin noch Ethereum oder andere Kryptowährungen in derartiger Form zentral aufgebaut sind. Auch andere Kryptowährungen, wie VeChain, werden zwar zentral entwickelt, die dahinter agierende Blockchain ist aber weiterhin dezentral veranlagt. Der VeChain Thor Kurs kann übrigens hier geprüft werden.

Eine weitere regulatorische Herausforderung ist die (teilweise) Anonymität von Krypto-Wallets und Transaktionen. Zwar sind Blockchains öffentlich einsehbar und erfassen dauerhaft jede Transaktion, anders als bei einem Konto mit fester IBAN und Kontoinhaber sind die Inhaber eines Blockchain-Wallets aber weitgehend anonym. Erschwert wird die Regulierung auch deshalb, weil sich Krypto-Wallets problemlos jederzeit wechseln lassen – anders als eine Kontoverbindung, deren Auflösung an feste Prozesse und eine Dokumentation dessen seitens der Bank gekoppelt ist.

Um dem entgegenzutreten, verpflichten Gesetzgeber Kryptobörsen zu dem KYC-Verfahren, was kurz für „Know your customer“ steht. Die Börsenbetreiber stehen also in der Pflicht, die Identität der Inhaber von Konten und dazugehörigen Kryptowährungen zu überprüfen. Krypto-Anleger können das und die daran gekoppelten regulatorischen Vorschriften aber auch umgehen, indem sie statt auf zentralen Kryptobörsen ihre Kryptowährungen dezentral auf DeFi-Marktplätzen handeln.

Steuerliche Behandlung in Deutschland und Spanien

Eine weitere regulatorische Herausforderung eröffnete sich dem Gesetzgeber hinsichtlich der steuerlichen Behandlung – die war lange Zeit unklar, mittlerweile existieren dahingehend aber feste Regeln. In Deutschland werden Kryptowährungen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr belegt, bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind erzielte Gewinne steuerfrei.

In Spanien greift unabhängig der Haltedauer der persönliche Einkommenssteuersatz zwischen 19 und 26 %, bei vererbten Kryptovermögen greift ein Steuersatz zwischen 19 und 52 %. Des Weiteren wurde mit dem Gesetz 11/2021 die Rechtsgrundlage geschaffen, um Unternehmen zur Erfassung jeglicher Krypto-Transaktionen inklusive der dazugehörigen Steueridentifikationsnummer der Krypto-Eigentümer zu verpflichten. Diese Angaben sind jährlich zu übermitteln.

Krypto-Staking, das in Deutschland identisch zu Dividenden behandelt wird, unterliegt in Spanien keiner eigenen Regulierung. Eine Versteuerung von Staking-Gewinnen erfolgt ebenfalls über die Einkommenssteuererklärung. Zusätzlich müssen Krypto-Halter, sofern der in Euro umgerechnete Betrag der Kryptowährung mehr als 50.000 Euro ausmacht, die Erklärung „Modelo 720“ gegenüber den Finanzbehörden abgeben. Dabei ist stets der tagesaktuelle Kurs zum Zeitpunkt der Anfertigung der Erklärung zu berücksichtigen – vorab ist also der Algorand Kurs und der von jeder anderen gehaltenen Kryptowährung zu prüfen.

Krypto-Regulierung ist ein fortlaufender Prozess

Während innerhalb der EU mittlerweile ziemlich klare Vorgaben bezüglich des Steuerrechts existieren, sind an anderer Stelle weitere Hürden zu bewältigen – in die neben dem Gesetzgeber auch das jeweilige Verfassungsgericht einbezogen wird. Insbesondere der illegale Geldverkehr, beispielsweise wenn Kryptowährungen zur Terrorismusfinanzierung oder zum Umgehen der Sanktionen gegen Russland genutzt werden, steht im Fokus der Gesetzgeber.

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