Der Abgeordnetenkongress – Spanisches Parlament
Der Abgeordnetenkongress Der Kongress, die wichtigere der beiden Kammern, besteht aus dreihundert bis vierhundert Abgeordneten (obwohl das Wahlgesetz dreihundertfünfzig Sitze festgelegt hat), die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden (Artikel 68 CE). Jede Provinz stellt einen Wahlkreis dar. Die Anzahl der Abgeordneten steht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl. Die Sitze werden an … Weiterlesen