Der Verwaltung stehen eine Reihe von Beratungsorganen zur Seite. Das wichtigste unter ihnen ist der Staatsrat, den die Verfassung als \“das höchste Beratungsorgan der Regierung\“ bezeichnet (Artikel 107 CE). Er übt weder eine ausführende Funktion aus, noch verfügt er über Amtsgewalt und ist daher ein rein beratendes Organ. Der Ministerrat ernennt seinen Vorsitzenden, bei dem es sich normalerweise um einen erfahrenen Juristen handelt. Alle weiteren Mitglieder (ungefähr dreiundzwanzig an der Zahl) sind würdige Vertreter der Autonomen Gemeinschaften, der Streitkräfte, des öffentlichen Dienstes oder stammen aus akademischen und juristischen Bereichen. Alle Mitglieder des Staatsrats werden per Regierungsdekret ernannt, wobei zwischen permanenten Mitgliedern, die auf unbegrenzte Zeit ernannt werden, und zeitweiligen Mitgliedern zu unterscheiden ist. Letztere werden unter einer Gruppe von Bürgern, die Berufserfahrungen in bestimmten Fachbereichen aufweisen, ausgewählt und sind vier Jahre für den Staatsrat tätig.